Vorausabfertigung
Um Wartezeiten an den Ausfuhrschaltern zu vermeiden müssen Vorausabfertigungen vor 16:30 Uhr beantragt werden. Ab 16:30 Uhr werden prioritär Abfertigungsanträge von Sendungen die vor Ort bzw. die auf Platz sind bearbeitet und die Vorabfertigungen werden zurückgestellt. Für Vorausabfertigungen mit EUR.1 gilt: Voraussetzung ist die Vorlage einer sendungs- und ursprungsbezogenen Vollmacht bei der Abfertigung. Inhaltlich hat der Ausführer/Exporteur den Bezug zur Sendung und die Erklärung zum Ursprung (Sachname – Tarifnummer – Ursprunssatz) analog der Rückseite WVB…